|
|
|
|
Top-Thema:
Fünf fiese Betrugsmaschen und wie Sie diese erkennen
Meistgelesene Artikel:
1. EuGH-Urteil: Deutschland wegen zu hoher Stickoxidwerte verurteilt
2. Bankrecht: Kontogebühren per Anwaltskanzlei zurückfordern
3. Gut zu wissen: Fünf interessante Neuerungen im Juni
4. Mietrecht: Eigenbedarf und tschüss? Nicht immer, dank BGH und LG Berlin
|
|
Wussten Sie schon:
Sommer auf Sylt
Statistik des Monats:
Verfassungsbeschwerde gegen den BGH
Nichts mit Recht, wenn's recht ist:
Zecken & FSME-Risikogebiete
Podcast:
Folge #36 – Wie demokratisch ist Deutschland noch?
|
|
|
|
Liebe Leserin, lieber Leser,
|
|
|
nicht nur bei den aktuellen Temperaturen kommt man ins Schwitzen, sondern auch, wenn man einem Betrug auf den Leim gegangen ist. Damit Sie gut davor gewappnet sind, haben wir Ihnen die derzeit fünf fiesesten Betrugsmaschen in unserem Top-Thema zusammengetragen.
|
|
Es sind nicht immer der Gärtner oder die Enkel...
Wer zuerst den Gärtner oder die falschen Enkel verdächtigt, macht dies aus gutem Grund – wie die Erfahrung zeigt. Doch treiben noch viel mehr Strolche ihr betrügerisches Unwesen. Wir stellen Ihnen hier als kleinen Vorgeschmack drei vor:
1. Das kranke Spiel der falschen Krankenkassen
Oft fallen vor allem ältere Menschen auf Betrugsmaschen herein, die sie später teuer zu stehen kommen. So auch in diesem Fall: Falsche Krankenkassen-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen rufen an und informieren über den Verlust des Versicherungsschutzes. Häufig geht es dabei um Pflegeversicherungen. Nicht selten endet dieses Szenario mit einem vermeintlichen Zusatzpaket – das alles wieder gerade rücken soll – und der Herausgabe von sensiblen Konto-Daten und Co. Wie es von da an weitergeht, können Sie sich sicher denken.
2. Gezahlt oder nicht gezahlt? Das ist hier die Frage!
Sind Sie sich zu 100 % sicher, dass Sie in den letzten Monaten alle fälligen Rechnungen bezahlt haben? Nun, wenn Sie eine betrügerische, aber seriös wirkende E-Mail erhalten, in der steht, dass dem nicht so ist und bald eine außergerichtliche Inkassogebühr droht, kommt man dennoch ins Grübeln. Und wenn man diese vermeiden kann, in dem man den nachzuzahlenden Betrag einfach auf das in der Mail angegebene Konto überweist, dann macht man das schneller als einem lieb ist. So erging es zuletzt vielen Kunden und Kundinnen der Telekom.
3. 3, 2, 1 – doch nicht meins?
Wenn etwas kostenlos oder fast kostenlos ist, überlegt man nicht lang, bis man zuschlägt. Echte Schnäppchenjäger und Tiefpreistaucherinnen wissen das. Und wenn man dann bei Ebay-Kleinanzeigen auch noch gefragt wird, ob man das Geld per PayPal überweisen kann, da dies der sicherste Weg für beide Parteien ist und ob man die Option „Freunde und Familie“, statt „Waren und Dienstleistungen“ wählt, um zusätzliche Gebühren für den netten Verkäufer oder die freundliche Verkäuferin zu vermeiden, macht man das doch gern. Dumm nur, dass man danach weder die Ware erhält noch sein Geld jemals zurückbekommt, da dies nur bei der zweiten PayPal-Option möglich ist.
Sie wollen wissen, wie man sich vor diesen und anderen Betrugsmaschen schützen kann? Und wie man per WhatsApp betrogen wird und welche Gefahren sich in SMS verstecken können? Hier erfahren Sie es. Auf dass allen Betrügern und Betrügerinnen entweder die Hände gefesselt werden oder abfallen.
|
|
Urteil Europäischer Gerichtshof: Deutschland wegen jahrelang zu hoher Stickoxidwerte verurteilt
Wenn man etwas verspricht, muss man sich auch daran halten. Zum Beispiel an festgelegte Stickoxid-Grenzwerte. Das hat Deutschland bisher wohl anders gesehen. Doch welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Ignoranz?
» weiterlesen
|
|
|
Bankrecht: Wiedersehen macht Freude. Vor allem bei verloren geglaubten Kontogebühren.
Kontogebühren per Musterschreiben zurückzuverlangen, ist eine Sache. Die Gebühren mit Hilfe einer großen Kanzlei und ohne Kostenrisiko zurückzuverlangen, eine ganz andere. Doch genau das ist inzwischen möglich.
» weiterlesen
|
|
|
Gut zu wissen: Nicht nur der Mai macht alles neu, sondern auch der Juni und das gleich fünfmal!
Was der Mai kann, kann der Juni schon lange. Und genau deshalb sind zum Anfang des Monats fünf Neuerungen in unser aller Leben geschlüpft und zwar vermutlich ohne, dass es die meisten von uns mitbekommen haben.
» weiterlesen
|
|
|
Mietrecht: Eigenbedarf angemeldet und schon muss die Wohnung geräumt werden? Nein, nicht immer!
Das Landgericht Berlin und der BGH sind nach jahrelangem Prozess zu dem Ergebnis gekommen, dass alte und langjährige Mieterinnen und Mieter auch nach Anmeldung auf Eigenbedarf nicht aus ihrer Wohnung ziehen müssen.
» weiterlesen
|
|
|
|
...dass es verboten ist, im Strandbereich auf Sylt Sandburgen zu bauen oder Löcher zu graben? Glauben Sie nicht? Dann werfen Sie gerne einen Blick in die „Satzung der Gemeinde Sylt über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand“. Der nächste Urlaub ist aufgrund der aktuellen Lage zwar immer noch in der Schwebe, doch wir können Sie für die Zukunft dennoch beruhigen: Das frühzeitige Platzieren von Handtüchern als deutsches Kulturgut ist weiterhin möglich. Auch wenn die Sylter-Brise diese sicherlich schnell mit sich nimmt. Apropos Sylter-Brise – das Steigenlassen von Drachen am Strand ist vor 17 Uhr ebenfalls verboten.
|
|
|
Kennen Sie das Sprichwort „Äpfel mit Birnen vergleichen“? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat es neu interpretiert und damit auf eine ganz andere Metaebene gehoben. Denn dort heißt es: „Äpfel mit Äpfeln vergleichen, aber so tun, als sei einer der Äpfel eine Birne“. Oder wie lässt es sich sonst erklären, dass die Widerrufsbelehrungen von Autokrediten mit Kaskadenverweis laut BGH ungültig, aber Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehen mit identischer Formulierung laut BGH vollkommen okay sind? Komisch, oder?
Finden übrigens auch der EuGH, das Handelsblatt und hoffentlich bald auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), denn da haben wir jetzt zusammen mit Römermann Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie das BVerfG mit der Beschwerde verfahren wird, ist noch unklar. Ein positives Urteil wäre aber durchaus für all jene relevant, die ein Immobiliendarlehen zwischen dem 11. Juni 2010 und 20. März 2016 abgeschlossen haben und dieses bald widerrufen möchten. Laut Handelsblatt geht es hierbei um Finanzierungen in Höhe von mehr als einer Billion Euro!
|
|
Nichts mit Recht, wenn's recht ist
|
|
Zecken sind klein, aber oho. Besonders gefährlich wird es, wenn sie Krankheiten wie FSME übertragen. In den letzten 23 Jahren ist die Anzahl der deutschen FSME-Risikogebiete von 65 auf 169 gestiegen. Grund dafür sind Anpassungen der Kriterien vom RKI, aber auch der Klimawandel. Doch selbst in den Risikogebieten (grün markiert) sind lediglich 0,1 bis 5 % der Zecken mit FSME infiziert. Meiden Sie dennoch hohes Gras/Unterholz und nutzen Sie Anti-Zeckenspray. Übrigens: Angeblich hilft auch Kokosöl.
|
|
|
|
Sinkt die Qualität unserer Demokratie? Müssen wir uns Sorgen um unsere freiheitliche Grundordnung machen? Oder sind wir mit unserer Verfassung doch ganz gut aufgestellt? Prof. Dr. Alexander Thiele – Experte für Verfassungsrecht und Staatslehre – erklärt, warum unsere Demokratie so wertvoll ist, an welchen Stellen es aktuell hakt und was wir tun können, um unsere Demokratie zu erhalten. Er stellt sich außerdem den bisher schwersten Kinderfragen zu den Themen Weltregierung und Krieg. Absolute Highlight-Folge – auf jeden Fall reinhören!
|
|
01.06.2021
Wie Verbraucher zu Unrecht gezahlte Gebühren von Banken und Sparkassen zurückfordern können
» Zum Artikel
|
|
|
01.06.2021
Skurrile Ungleichbehandlung: Verfassungsgericht soll Widerrufsrecht in Kreditverträgen prüfen
» Zum Artikel
|
|
|
01.06.2021
Bund droht nach Ende des Lockdowns eine Welle an Entschädigungsklagen aus dem Handel
» Zum Artikel
|
|
|
14.05.2021
BGH-Urteil zu Kontogebühren: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
» Zum Artikel
|
|
|
Um zu tun, was wir eben so tun und als Kanzlei weiter zu wachsen, sind wir ständig auf der Suche nach neuen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Und wer weiß, vielleicht sind Sie ja schon morgen nicht nur Leserin oder Leser, sondern ein Ganselaner wie wir. Derzeit suchen wir unter anderem:
- Assistenz der Geschäftsführung (w/m/d)
- Rechtsanwaltsfachangestellter (w/m/d)
- Rechtsanwalt / Volljurist Verwaltungsrecht (m/w/d)
Neben diesen Jobangeboten finden Sie noch viele weitere auf unserer Website unter Kanzlei / Jobs. Vorbeischauen lohnt sich.
|
|
Sie haben Fragen zu einem unserer Themen oder benötigen anderweitig Hilfe wegen eines Rechtsproblems? Melden Sie sich direkt bei uns unter 030 226674-0. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Gansel Rechtsanwälte
|
|
|
Unser Newsletter gefällt Ihnen? Empfehlen Sie uns gerne weiter:
|
|
|
|
|
|
|
|