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Neue Offensive gegen VW: Jetzt Schadensersatz im Dieselskandal prüfen

Bis zu 15 % Schadensersatz für Diesel von VW-, Audi-, Škoda- und SEAT ► Jetzt kostenlos prüfen


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Gute Neuigkeiten im VW-Dieselskandal: Jetzt Schadensersatz prüfen lassen – Gansel startet neue Offensive
Liebe Leserinnen und Leser,
wir möchten Sie auf eine neue Entwicklung im Dieselskandal aufmerksam machen, die für viele Betroffene von Bedeutung und eine echte Chance ist: Gansel Rechtsanwälte startet eine neue Offensive gegen den VW-Konzern.
Der Wind hat sich komplett gedreht. Während VW jahrelang versuchte, Manipulationen bei den Dieselmotoren EA189 und EA288 kleinzureden oder ganz zu leugnen, sehen wir nun eine „stille Kapitulation" des Konzerns vor deutschen Gerichten.
Wenn Sie in den vergangenen 10 Jahren einen Diesel von VW, Audi, Škoda oder SEAT gekauft haben, sollten Sie Ihre Ansprüche – unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug noch im Besitz haben – spätestens jetzt prüfen und geltend machen.
Ansprüche auf Schadensersatz bestehen insbesondere bei:
  • Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Škoda und SEAT,
  • Fahrzeugen mit einem Hubraum bis zu 2,0 Liter,
  • Der Fahrzeugkauf (kein Leasing) muss innerhalb der letzten 10 Jahre liegen,
  • Es ist egal, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelte,
  • Ansprüche bestehen unabhängig davon, ob das Fahrzeug noch in Ihrem Besitz ist oder längst weiterverkauft wurde.

In diesen Fällen besteht grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch von bis zu 15 % des Kaufpreises.

Jetzt Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
 

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Hintergrund ist eine klägerfreundliche Entwicklung der Rechtsprechung, die die Chancen auf Schadensersatz für Käufer von Dieselfahrzeugen in den letzten 9 Monaten signifikant verbessert hat. Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs im Jahr 2023 ergingen jüngst noch weitere wichtige Grundsatzentscheidungen, die Klarheit zugunsten betroffener Dieselkäufer brachten: u.a. OVG Schleswig-Holstein vom 25.09.2025, Az. 4 LB 36/23, OLG Bremen vom 08.01.2026, Az. 2 U 75/25, OLG Stuttgart vom 12.03.2026, Az. 24 U 45/23. Auch die von uns vor dem Europäischen Gerichtshof(EuGH) erstrittene Leitentscheidung vom 01.08.2025, Az. C-666/23 erhöht die Chancen auf eine Entschädigung für Millionen Betroffene.
Was hat sich geändert? Egal, ob Ihr Fahrzeug mit dem berüchtigten Skandalmotor EA189, bei dem der Betrug durch den damaligen Vorstandsvorsitzenden von VW, Herbert Diess, sogar öffentlich eingeräumt wurde, oder mit dem jedenfalls ab 2014 flächendeckend verbauten Nachfolgemotor EA288 ausgestattet wurde – die Rechtslage ist heute klarer als zuvor: Inzwischen steht nach einhelliger Auffassung der Gerichte fest, dass VW bei beiden Motorvarianten – EA189 und EA288 – die Abgasreinigung in Abhängigkeit der Außentemperatur und der Höhenlage entweder ganz abschaltet oder verbotswidrig reduziert.
Stickoxide (NOx) sind der Asbest der Straße: Unsichtbar, geruchlos, aber hochtoxisch. Wir sind daher nicht ideologisch motiviert, sondern uns treibt der Umgang von VW mit der Causa Diesel an. Es geht dabei vor allem um die Kompensation für einen aus Selbstüberhöhung entstandenen systematischen Rechtsbruch über Jahre hinweg auf Kosten aller, zu Gunsten einiger Weniger.
Sie können Ihren Fall über unsere Kanzlei im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen lassen. Besteht ein Anspruch, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Schadensersatzes gegen den VW-Konzern.
Viel Freude beim Lesen des folgenden Artikels!
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Caba
Rechtsanwalt und Geschäftsführer von Gansel Rechtsanwälte
EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte im Dieselskandal
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Der Dieselskandal ist längst nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass geschädigte Käufer heute deutlich bessere Chancen auf Schadensersatz haben als noch vor wenigen Jahren.
Auch der EA288-Motor steht inzwischen immer stärker im Fokus. Damit geraten im Grunde alle Dieselfahrzeuge des Volkswagen-Konzerns einschließlich der Marken Audi, Skoda und Seat in den Fokus.
Wie kam es noch zu der Trendwende in der Rechtsprechung?
Hintergrund: Der Volkswagen-Konzern hat sich in der Vergangenheit in zahlreichen Verfahren mit einem Tatsachenvortrag verteidigt, den er zwischenzeitlich in wesentlichen Punkten zum eigenen Nachteil korrigieren musste. Wir vermuten aus Sorge vor Ermittlungen der Strafbehörden wegen eines strukturellen Prozessbetruges. Gerade dieser sog. nunmehr korrigierte Vortrag war häufig mitentscheidend dafür, dass Gerichte Klagen zuvor abgewiesen haben und nunmehr zusprechen. Inzwischen verurteilen die Gerichte VW, Audi, Skoda und Seat flächendeckend zu Entschädigungszahlungen gegenüber den Klägern wegen einer unzulässigen Abgasreinigung und dies auch beim sog. Nachfolgemotor EA288, der spätestens ab dem Jahr 2014 mit Geltung der Abgasnorm EURO 6 serienmäßig in allen Dieselmodellen bis 2,0 l Hubraum verbaut wurde.
Gansel Rechtsanwälte erhöht den Druck auf den VW-Konzern
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Mit dem EuGH-Verfahren C-666/23 hat Gansel Rechtsanwälte maßgeblich dazu beigetragen, die Rechte betroffener Dieselkäufer weiter zu stärken.
Zugleich zeigt sich immer deutlicher, dass der Druck auf Volkswagen wächst, sobald Gerichte unionsrechtliche Fragen konsequent aufgreifen. Genau hier setzt die neue Offensive an: Bestehende Ansprüche sollen jetzt breit geprüft und konsequent durchgesetzt werden.
Für viele Betroffene ist das besonders wichtig, weil sie ihren Fall bislang nicht weiterverfolgt oder ihre Erfolgsaussichten als gering eingeschätzt haben. Genau das sollte jetzt neu bewertet werden.
Unsere >>Übersicht mit aktuellen Gerichtsentscheidungen<< gibt es HIER zum Nachlesen und -hören.
Sämtliche Fallkonstellationen sollten jetzt neu geprüft werden
Ein Anspruch auf Schadensersatz ist auch möglich, wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde oder ein Software-Update erhalten hat.
Auch bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung oder in Fällen, in denen eine Nutzungsanrechnung bislang als Problem galt, kann eine erneute Prüfung sinnvoll sein. Denn die juristische Entwicklung ist weiter in Bewegung.
Gerade deshalb sollten Betroffene jetzt nicht mehr von alten Einschätzungen ausgehen, sondern ihre Ansprüche erneut überprüfen lassen.
Jetzt die Chance auf Schadensersatz kostenlos prüfen lassen
Die Chancen auf Schadensersatz stehen heute in vielen Konstellationen so gut wie lange nicht.
Wenn Sie in den vergangenen 10 Jahren einen Diesel von VW, Audi, Škoda oder SEAT gekauft haben, sollten Sie jetzt handeln und Ihren Fall kostenlos prüfen lassen.
Wir übernehmen für Sie:
  • die kostenlose Betroffenheitsprüfung Ihres Falls,
  • die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung auf Kostenübernahme als ebenfalls kostenfreier Service von uns
  • die weitere für sie grundsätzlich kostenrisikofreie Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den VW-Konzern – entweder mit einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung im Rücken oder mit Hilfe eines Prozessfinanzierers, der das Kostenrisiko einer Klage übernimmt und im Erfolgsfall eine Beteiligung an Ihrem Erlös erhält (im Regelfall zwischen 30 und 40%).
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